Der Yacht-Club von Hagenburg e.V. wurde im Jahre 1969 gegründet.
Seine besondere Lage, am Hagenburger Kanal und direkt am Naturpark Steinhuder Meer gelegen, zeichnet ihn aus.
Wir sind stolz auf unser schönes Grundstück, auf die Naturverbundenheit, die hier herrschende Ruhe und natürlich unseren sehr geschützt liegenden Hafen.
Unser ebenfalls schön gelegenes Clubhaus, mit Ausblick auf unseren Hafen, begeistert alle Besucher und lädt auch Sie mit seiner idyllischen Terrasse zum Verweilen ein.
Mitglieder des Vorstandes
Funktion |
Name |
Telefon |
1. Vorsitzender |
Axel Terbeck |
0152 55773210 |
2. Vorsitzender |
Andreas Holt |
0170 3473934 |
Kassenwartin |
Patricia Hecker | |
Schriftführer |
Jürgen Zwoll | |
1. Hafenmeister |
Fritz Tieste | |
2. Hafenmeister |
Hans-Joachim Prophet | |
Pressewartin |
Petra Konkart | |
1. Sportwart |
Markus Wallmann | |
2. Sportwart |
Thorsten Schwöbel | |
1. Jugendwart |
Marco Pesalla | |
2. Jugendwartin |
Denise Ohlendorf |
Der Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus 5 Personen, die kein anderes Amt im Verein bekleiden dürfen. Er wird auf die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Ehrenrat gibt sich eine Verfahrensordnung, die vom Vorstand zur Kenntnis genommen werden muss.
Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts eines Fachverbandes gegeben ist. Er beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 9 der Satzung.
Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschließt nach mündlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben ist, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.
Er darf folgende Strafen verhängen
1. Verwarnung;
2. Verweis;
3. Aberkennung der Fähigkeit, ein Vereinsamt zu bekleiden mit sofortiger Suspendierung;
4. Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb bis zu 12 Monaten;
5. Ausschluss aus dem Verein.
Jede den Betroffenen belastende Entscheidung ist diesem und dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Ehrenrat entscheidet als Schiedsgericht über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins.